Auf dem Fachgebiet des Arbeitsrechts bin ich seit mehr als 35 Jahren tätig. Ich verfüge daher über einen reichhaltigen Erfahrungschatz auf diesem Gebiet. Seit mehr als 25 Jahren bin ich befugt, die Zusatzbezeichnung Fachanwältin für Arbeitsrecht zu führen. Meine Kenntisse und Erfahrungen aktualisiere ich täglich im Rahmen meiner praktischen Tätigkeit. Ergänzend besuche ich regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu arbeitsrechtlichen Themen.
Das Arbeitsrecht umfaßt grob umrissen die Rechte und Pflichten
der Arbeitnehmer bei Einstellung und Abschluß des Arbeitsvertrages, während des Laufs sowie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
der Arbeitgeber von Beginn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses
der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer in Betrieben, Unternehmen und Konzernen sowie in Dienststellen
der Gewerkschaften und der in ihnen organisierten Arbeitnehmer
der Arbeitgeberverbände und der in ihnen organisierten Arbeitgeber
Ich werde gerne beratend in allen vom Fachgebiet des Arbeitsrechts umfaßten Gebieten aktiv für:
Für Arbeitnehmer/innen kann ich derzeit keine neuen Fälle annehmen.
Erfahrungen über die Arbeitswelt konnte ich in vielen Branchen sammeln, beispielsweise im Gesundheitswesen und in Pflegeeinrichtungen, im öffentlichen Dienst, dem Sozialwesen, im Handel und bei Banken, in der Telekommunikation, dem Transport- und Postwesen, aber auch im Bauwesen, dem Metall- und dem Chemiebereich und in der Nahrungs- und Genußmittelbranche.