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                                                                                                    Rechtsanwältin
Fachwanwältin für Arbeitsrecht
         
Rebekka Schmidt
Berlin
Kontakt


Bevor ich Rechtsanwältin wurde, war ich als Mitglied eines Betriebsrats, schließlich auch als dessen stellvertretende Vorsitzende aktiv. Sie können als Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat, aber auch als Wahlvorstand für die Wahl eines Betriebsrats auf meine langjährigen Erfahrungen als Sachverständige oder Rechtsvertreterin 

  • bei der Vorbereitung, Durchführung und Verteidigung von Betriebsrats- bzw. Aufsichtsratswahlen
  • bei der Vorbereitung, Verhandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • in  Einigungsstellenverfahren als Beisitzerin auf der Seite des Betriebsrats zur Durchsetzung von betrieblichen Regelungen
  • bei betrieblichen Änderungen, Umstrukturierungen, Spaltungen und Fusionen
  • bei Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
  • bei personellen Maßnahmen
  • in allen arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren
  • in Schulungsveranstaltungen für Betriebsräte
  • bei Gutachten zu betriebsverfassungs-, tarif- und arbeitsrechtlichen Fragen
  • bei Betriebsversammlungen für verständliche Stellungnahmen zu betrieblichen arbeits- oder medizinrechtlichen Fragen

zurückgreifen.

Insbesondere verfüge ich über Erfahrungen zu den Themen

  • Regelungen der Ordnung und des Verhaltens im Betrieb
  • Arbeitszeit, insbesondere Dienstpläne, Überstunden, Kurzarbeit
  • Urlaub
  • technische Kontrolleinrichtungen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere Gefährdungsbeurteilungen und Gefährdungsanzeigen
  • Gestaltung von Vergütungssystemen
  • Maßnahmen der beruflichen Bildung
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Delegation von ärztlichen Tätigkeiten auf nicht-ärztliches Personal

gesammelt. Mein besonderes Interesse gilt der Beratung und Vertretung von Betriebsräten, die in Kliniken aktiv sind.

Ich stehe Ihnen - nur nach vorheriger Anfrage - gerne zur Verfügung für

  • Beratung,
  • außergerichtliche Vertretung gegenüber Ihrer Arbeitgeberin - auch in oder vor Einigungsstellen oder bei Mediation - sowie
  • gerichtliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht oder Bundesarbeitsgericht - auch bei  Mediation -
  • oder Schulung.

Interessante und aktuelle Meldungen zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht: www.arbeits-betriebsräte-recht.de

Wollen Sie sich von mir beraten, vertreten oder schulen lassen? Kontakt

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