Bitte beachten Sie, daß ich derzeit die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung stark eingeschränkt habe und im Wesentlichen nur noch für in Betriebsräte tätig werde.
Übernehme ich die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen, werde ich für Sie zur Durchsetzung Ihrer Ziele tätig. Dabei ist für mich folgendes wichtig: Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
kann sinnvoll nur aufgrund einer gründlichen Beratung,
Ihrer selbstbestimmten Entscheidung über Ihre Ziele sowie
unter Einhaltung meiner Berufspflichten erfolgen.
Sie ist ein gemeinsames Handeln,um Ihr gestecktes Ziel zu erreichen,
wofür ich meine Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten einsetzen will.
Dabei sind mögliche Kompromisse mit der Gegenseite oder
Änderungen Ihrer Ziele aufgrund Ihrer persönlichen Situation nicht ausgeschlossen.
Die Honorierung meiner Tätigkeit für die Vertretung Ihrer Interessen erfolgt entweder aufgrund einer Honorarvereinbarung oder aufgrund der Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Sind Sie rechtsschutzversichert, muß die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung geprüft werden. Sie sind in der Regel nicht verpflichtet, einen Anwalt zu beauftragen, den Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung vorschlägt, sondern können Ihren Anwalt frei wählen.
Sie können auch die staatliche Prozeßkostenhilfe auf Grund einer Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - bei Vorliegen der Voraussetzungen - in Anspruch nehmen.