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ArbeitnehmerBetriebsräte
   
 
                                                                                                
Rechtsanwältin 
Fachanwältin für Arbeitsrecht
        
Rebekka Schmidt
Berlin
Kontakt


Bitte beachten Sie, daß ich derzeit bedauerlicherweise keine neuen Fälle für die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer/innen übernehmen kann.

In meiner langjährigen Berufstätigkeit habe ich Erfahrungen in der Beratung, Vertretung und Schulung von Arbeitnehmern/innen auf folgenden Gebieten gesammelt:

  • drohenden Kündigungen oder bei Kündigungen
  • Ermahnungen- und Abmahnungen
  • Änderungskündigungen
  • Angeboten zur Änderung des Arbeitsvertrags
  • Aufhebungs- bzw. Auflösungsverträgen, auch bei Übergang zu Beschäftigungsgesellschaften
  • Entfristung von Arbeitsverhältnissen
  • Betriebsübergängen und anderen betrieblichen Veränderungen
  • Vergütungsansprüchen
  • Beschäftigungsansprüchen, Versetzungen und anderen möglicherweise rechtswidrigen Anweisungen Ihrer Arbeitgeberin
  • Diskriminierungen
  • der Überprüfung der Wirksamkeit von Arbeitsverträgen oder einzelner Regelungen von Arbeitsverträgen
  • der Überprüfung oder dem Abfassen von Arbeitszeugnissen
  • tarifvertraglichen Ansprüchen
  • Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen
  • allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen

Interessante und aktuelle Meldungen zum Arbeitsrecht: www.arbeits-betriebsräte-recht.de

Wollen Sie sich von mir beraten, vertreten oder schulen lassen? Kontakt

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